Bereits seit dem 01.01.2015 sind die neuen GoBD von allen Selbstständigen und Gewerbetreibenden anzuwenden. Im Kern geht es dabei um Vorschriften, wie die Belegbearbeitung und –ablage (digital und in Papierform) in Unternehmen zeitgerecht und nachvollziehbar stattfinden muss, damit die Buchhaltung vom Finanzamt formal anerkannt wird.
Es wird vom Finanzamt im ersten Schritt gar nicht geprüft, ob die richtigen Zahlen (Betriebseinnahmen, -ausgaben, Private Geldbewegungen) verbucht wurden, sondern allein ermittelt, ob z.B. Fristen für die geordnete Belegbearbeitung sowie deren unveränderliche Speicherung eingehalten wurden. Gerade die Vorschrift über die unveränderbare Speicherung von digital erzeugten oder erhaltenen Daten mittels eines DMS-Systems (Dokumenten-Management-System) verunsichert viele Mandanten, weil hierzu neue Software-Investitionen notwendig werden, da dieSpeicherung im Bereich Microsoft Office nicht revisionssicher ist und durch neue Software neue Arbeitsabläufe entstehen.
Da GoBD-Verstöße häufig empfindliche Zuschätzungen seitens des Finanzamtes bedeuten, wird jeder Mandant von uns über die neuen GoBD-Vorschriften genau informiert. Auf Wunsch erstellen wir mit ihm einen Maßnahmenplan für sein Unternehmen und setzen diesen mit ihm gemeinsam um.
Besonderen Wert legen wir dabei auf die neue Verfahrensdokumentation (siehe auch unser Steuer-Erklärvideo), in der der Mandant sämtliche Abläufe im Bereich Buchführung, die eingesetzte Hard- und Software sowie die personellen Zuständigkeiten genau beschreiben muss.